Gasprüfung gemäß DVGW G607

Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw, Street-Food-Trucks usw. eingesetzt. Die einfache und schnelle Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten brennbaren Gasen ausgehen kann.

Flüssiggasanlagen sind regelmäßig zu prüfen. Je nach Beschaffenheit, Typ und Fassungsvermögen gelten verschiedene Prüffristen.
Prinzipiell muss der Betreiber einer Flüssiggasanlage zwischen zwei wichtigen Prüfgrundsätzen unterscheiden:

Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme

Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von einer befähigten Person zu prüfen. Nur so können eine ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion zur Sicherung der Betriebssicherheit gewährleistet werden.

Wiederkehrende Prüfungen

Sämtliche Flüssiggasanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den aktuellen Vorgaben durch die befähigte Person zu prüfen.

Flüssiggasanlagen auf Märkten und Volksfesten bergen aufgrund Ihrer besonderen Beanspruchung durch die ständig wechselnden Einsatzorte und dem oft rauen Betrieb ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, weswegen die Betreiber verpflichtet sind, den sicheren Zustand durch eine befähigte Person in kürzeren Abständen oder sogar direkt nach dem Aufbau vor Ort bestätigen zu lassen.

Geltende Vorschriften

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Die DGUV-Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“

In Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607

Bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben.

Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr

Fehler oder Mängel an der Flüssiggasanlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instandsetzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.

Sicherheit durch Sachverstand

Die Flüssiggasanlage ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur und nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann zu überprüfen. Bei der Erstprüfung bekommen Sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert. Eine weitere regemäßige Prüfung sollte alle zwei Jahre erfolgen.

Die Notwendigkeit der Gasprüfung nach G 607 bei Wohnmobilen für die Hauptuntersuchung ist bis zum 01.01.2023 auf Grund einer geplanten Nivellierung bezüglich der Anforderungen der Prüfgeräte und der Qualifizierung der Sachkundigen außer Kraft gesetzt.

Die KÜS weist explizit darauf hin, dass die Gasprüfung für die Sicherheit von Wohnmobilen und Campinganhängern auch ohne direkte Verpflichtung wichtig ist. Wir bieten diese Untersuchung auf Nachfrage weiterhin an und stellen eine Bescheinigung dazu aus.

Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Sparen Sie Zeit und Wege

Wenn Sie eine Haupt- oder Abgasuntersuchung durchführen lassen, veranlassen Sie auch die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage.

Kontakt

KÜS-Bissingen, KFZ-Prüfstelle
Kesselfeldstraße 14
86657 Bissingen
WhatsApp: 0151 / 155 91 801

Mail: info@kues-bissingen.de

 
Öffnungszeiten

Mo 9:00 – 18:00 Uhr
Mi 9:00 – 14:00 Uhr
Fr 9:00 – 14:00 Uhr

Mit Termin: Jeden 1. Samstag im Monat ab 8:00 Uhr